Presse- und Öffentlichkeitsarbeit statt.
Inhalte des Seminares sind:
rechtliche Grundlagen im Bereich Foto, Zu- und Zusammenarbeit mit der Presse; Grundlagen der Fotografie, Pressearbeit an der Einsatzstelle, Pressearbeit der Fördervereine; Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Aufgabenträger, Verantwortlichkeiten bei der Pressearbeit, Soziale Medien, eigene Internetseite, Veröffentlichungen im Internet.
Mitzubringen sind der Witterung angemessene Kleidung, Digitalkamera, Schreibunterlagen.
Verpflegung und Getränke stellt der Verband. Das Seminar ist für Mitglieder des Verbandes kostenlos.
Anmeldungen per Fax bis zum 20.03.2017, max. Teilnehmeranzahl 20. Bei großem Interesse werden wir das Seminar ein weiteres Mal anbieten.
Die Teilnehmerzahl ist zunächst auf 1 Teilnehmer je. Mitgliedswehr/ Förderverein beschränkt.
Anbei das Formular zur Anmeldung
Am Tag und im Rahmen der Einweihung des Katastrophenschutzzentrums des Eifelkreis Bitburg-Prüm findet unser diesjähriger Fahrerwettbewerb statt.
Hierzu sind alle Feuerwehren eingeladen teilzunehmen und im Wettbewerb mitzufahren.
Der Fahrerwettbewerb findet statt in der
Else-Kallmann-Strasse 16
54634 Bitburg
Beginn des Wettbewerbs ist um 09 Uhr.
Betreff: Einladung zur Verbandsversammlung
Werte Kameraden und Kameradinnen,
zu einer zweiten Verbandsversammlung des Jahres 2018 laden wir Dich und Eure Delegierten ein am
Freitag, den 16. November 2018 um 20:00 Uhr (Registrierung ab 19:30)
in Den Sitzungssaal der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg.
(Hintereingang benutzen – von der Schranke an der Parkplatzeinfahrt der Kreisverwaltung gesehen, befindet sich die Eingangstür geradeaus)
Hintergrund zu dieser Verbandsversammlung:
Bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit unseres Verbandes im Zusammenhang mit der jährlichen steuerlichen Prüfung verlangt das Finanzamt eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene Satzungsänderung. Diese Satzungsänderung muss noch in diesem Jahr erfolgen und bis spätestens 31.12.2018 rechtskräftig beim Amtsgericht Wittlich hinterlegt und dem Finanzamt vorgelegt sein, ansonsten ist der Verlust der Gemeinnützigkeit sicher. Eine gesetzeskonforme Änderung des Paragraphen findet ihr im Anhang zusammen mit der Tagesordnung, über diese Änderung müssen wir satzungsgemäß im Rahmen einer Verbandsversammlung abstimmen.